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Allgemeine Versicherungsbedingungen

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Beschreibung für "Allgemeine Versicherungsbedingungen":
Jeder Versicherungsvertrag basiert auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Diese Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten durch Vereinbarungen, zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer ihre Rechtswirksamkeit sind daher Bestandteil des Versicherungsvertrages.
Inhaltlich müssen folgende Angaben wirksam sein:
- Bestimmung welche Leistungen von seitens des Versicherers erfolgen und auch eventuelle Ausschlüsse.
- Art und Umfang, sowie Fälligkeit der Versicherungsleistung
- Gerichtsstand muss im Inland sein
- Bei Fristversäumnis verliert der Versicherungsnehmer alle Ansprüche aus dem Vertrag
- Gestaltungsrecht welches vertraglich festgelegt ist und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles.
- Wie wird mit den Beteiligungen an Überschüssen verfahren hier Grundsätze und Maßstäbe.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Beitrag Krankenversicherung, Epitaxis, Fronting,


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