Allmählichkeitsschäden / Haftpflicht
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Allmählichkeitsschäden / Haftpflicht
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Beschreibung für "Allmählichkeitsschäden / Haftpflicht":
Allmählichkeitsschäden sind sog. Schäden, die aus einer Allmählichkeit also über einen längeren Zeitraum auftreten müssen, um Schäden zu verursachen. Ein Beispiel hierfür ist das Durchfeuchten von Wänden, das durch eine ständig leckende Wasserleitung entsteht. Eben solche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden die bei Sachschäden entstanden sind, z.B. Betriebsausfall, entgangener Gewinn. Personenschäden die aufgrund allmählicher Einwirkung entstanden sind, sind jedoch eingeschlossen.
Beispiele für Allmählichkeitsschäden in der Haftpflicht sind Einwirkungen die allmählich einen Schaden verusachen, z.B. durch Gase, Dämpfe, Temperatur, Feuchtigkeit usw.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Beitragsdepot für Kapitalversicherungen, Erhöhte Gefahr, Gesetzliche Krankenversicherung Kündigung,
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