private Krankenversicherung

Altersteilzeit

Sie befinden sich hier:
private Krankenversicherung -> A -> Altersteilzeit



Altersteilzeit - Herzlich willkommen im Lexikon von www.private-krankenversicherung.ch.

Hier finden Sie Ihre gewünschten Informationen zu "Altersteilzeit". Die Angaben aus dem Lexikon sind alle manuell zusammengestellt und wurden von uns individuell zusammengetragen. Wir sind immer bemüht die Qualität unseres Lexikons hoch zu halten, um Ihnen die bestmöglichen Beschreibungen für die gesuchten Suchbegriffe geben zu können.


Beschreibung für "Altersteilzeit":
Die Möglichkeit der Altersteilzeit eröffnet sich älteren Arbeitnehmerinnen, die das 55 Lebensjahr vollendet haben und innerhalb der letzten 5 Jahr vor der Beginn der Altersteilzeit
mind. 1080 Kalendertage in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig waren.
Leistungen werden aber nur dann von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn gewährleistet wird, das durch die Altersteilzeit eines Arbeitnehmers der freigemachte Arbeitsplatz wieder neu besetzt wird.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Beitragsvergleich, ErweiterteLeitungswasserversicherung, Gingivektomie,


Alle Texte in unseren Online-Lexikon sind wie die Inhalte zum Thema Altersteilzeit von uns individuell zusammengestellt worden und unterliegen somit dem Urheberrecht! Jegliches Kopieren, oder nutzen unserer Texte ist hiermit untersagt und illegal.