Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
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Beschreibung für "Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung":
Es gibt einige Versichertengruppen, die versicherungsfrei waren, jedoch aufgrund von unterschiedlichen Gründen wieder versicherungspflichtig werden könnten, diese Personengruppen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Z.B. Arbeitnehmer, die die Jahresarbeitentgeltgrenze unterschreiten im Laufe eines Kalenderjahres werden sofort versicherungspflichtig, sie können sich allerdings befreien lassen.
Arbeitnehmer deren wöchentliche Arbeitszeit weniger als 19 Stunden betragen Telaubes.
Herabsetzung der Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit, vorausgesetzt der Beschäftigt ist länger als 5 Jahre aufgrund des Jahresarbeitentgeltes versicherungsfrei.
Wer einen Antrag auf Rente oder den Bezug einer Rente stellt.
Teilnahme an einer berufsfördernden Maßnahme zur Reha oder Berufsfindung.
Einschreibung als Student.
Arzt im Praktikum
Wer in einer Einrichtung für Behinderte tätig ist.
Man muß innerhalb von 3 Monaten einen Antrag bei der Krankenkasse stellen.
Ein Befreiung kann nicht widerrufen werden.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Doppelkarte, Empyem, FHB,
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