Beihilfeberechtigte
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Beihilfeberechtigte
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Beschreibung für "Beihilfeberechtigte":
Für Beamte gelten andere Versicherungskriterien als für Arbeitnehmer. Beamte unterliegen nicht der gesetzlichen Kranken-Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Krankheitskosten werden als Beihilfe versichert.
Beihilfe bekommen folgende Personengruppen:
- Beamte und Richter
Alle Richter und Beamte die im Ruhestand sind, oder wegen Dienstunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze entlassen worden sind oder aufgrund des Ablaufs der Dienstzeit ausgeschieden sind.
Für Postbeamte gibt es im übrigen ein eigens Versicherungssystem.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Entschädigung / Hausratversicherung, Forstwirte, Heimdialyse,
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