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Beitragszuschuss für Landwirte

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Beschreibung für "Beitragszuschuss für Landwirte":
(1) Versicherungspflichtige Landwirte erhalten einen Zuschuß zu ihrem Beitrag und zum Beitrag für mitarbeitende Familienangehörige, wenn das nach Absatz 2 ermittelte jährliche Einkommen 15.500 Euro nicht übersteigt.
Eine Befreiung zur Krankenversicherung für Landwirte kann unter bestimmten Voraussetzungen erfüllt werden, ansonsten sind Landwirt generell nach dem Gesetz pflichtversichert.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Erheblich Pflegebedürftige, Fachzeitschriften & Zeitungen, Versicherung, Geringfügig beschäftigte Schüler,


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