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Direktanspruch

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Beschreibung für "Direktanspruch":
Es besteht die Möglichkeit bei einem KFZ-Schaden, dass die geschädigte Person die Schadenersatzansprüche direkt an die Versicherungsgesellschaft des Schädigers bei dem er sein Kraftfahrzeug versichert geltend macht.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Feuer-Rohbauversicherung / Wohngebäude, GemischteAnstalten, Haushaltsscheck -Übergangsfälle 01.04.2003,


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