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Duldungspflicht

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Beschreibung für "Duldungspflicht":
Seit Einführung des Sozialversicherungsausweises ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich den Ausweis vor Beginn eines Arbeitnehmers in dessen Firma vorlegen zu lassen. Sollte der Arbeitnehmer diesen Ausweis nicht vorlegen können, so muss der Arbeitgeber eine Meldung an die Bundesanstalt für Arbeit machen. Man sollte jedoch auch wissen, dass Kontrollen von seitens der Bundesanstalt für Arbeit jederzeit durchgeführt werden können.
Arbeitgeber und Dritte haben diese Prüfung zu dulden und mitzuwirken und auch unverzüglich alle erforderlichen Auskünfte preiszugeben.
Duldende Maßnahmen sind z.B. Das Betreten des Grundstücks, der Geschäftsräume während der Geschäftszeit und Einsichten in die Lohn-Meldeunterlagen vorzunehmen, desweiteren die Prüfung der Ausweismitführungspflicht durch den Arbeitnehmer, das Betreten des Grundstücks und der Geschäftsräume durch andere mitwirkende Behörden,wie z.B. Krankenkasse usw.
Alle diese Maßnahmen die durch die Agentur für Arbeit durchgeführt werden, müssen vom Arbeitgeber geduldet werden.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Entlassungsbericht, Forderungsausfall / Haftpflicht, Heimarbeiter,


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