Einzugsstelle
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Beschreibung für "Einzugsstelle":
Die Krankenkassen ziehen für alle 4 Versicherungszweige die Beiträge ein, d.h. Kranken- Renten-,Pflege und Arbeitslosenversicherung und werden daher auch Einzugstelle genannt.
Es ist jeweils die Krankenkasse zuständig, bei der der Arbeitnehmer versichert ist.
Auch die Ersatzkassen sind Einzustellen.
Sollte ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsplätze haben, so ist immer nur eine Krankenkasse zuständig.
Einzustellen haben einige Aufgaben:
- Sie entscheiden über die Versicherungspflicht und Beitragshöhe.
- Werden Beiträge nicht rechtzeitig abgeführt, so macht die Einzugstelle diese geltend.
- Sie sorgen dafür das Meldungen aus allgem. Anlässen und Jahresmeldungen rechtzeitig erstattet werden.
Übermitteln die Meldung geringfügig Beschäftigter spätestens am 7. Tag nach Eingang.
Müssen alle 4 Jahre die Richtigkeit der Beitragszahlung überprüfen.
Überwachen die Abgabe der Beitragsmeldungen.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Fango-Packungen, Gefährdungshaftung / Haftpflicht, Haushaltsscheck - 767EUR-Grenze,
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