Freizügigkeit
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Beschreibung für "Freizügigkeit":
Artikel 11 des Grundgesetzes, garantiert deutschen Staatsangehörigen das Recht auf Freizügigkeit, d.h. sie umfasst das Recht seinen beweglichen Besitz an dem von ihm gewählten Wohnsitz mitzunehmen und dort auch einem Beruf nachzugehen.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Geringfügigbeschäftigte Schüler, Hilfsmittel inder PKV, KFZ-Handel & - Handwerk / Beispiele,
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