Fremdes Eigentum / Hausratversicherung
Sie befinden sich hier:
private Krankenversicherung -> F ->
Fremdes Eigentum / Hausratversicherung
Fremdes Eigentum / Hausratversicherung - Herzlich willkommen im Lexikon von www.private-krankenversicherung.ch.
Hier finden Sie Ihre gewünschten Informationen zu "Fremdes Eigentum / Hausratversicherung". Die Angaben aus dem Lexikon sind alle manuell zusammengestellt und wurden von uns individuell zusammengetragen. Wir sind immer bemüht die Qualität unseres Lexikons hoch zu halten, um Ihnen die bestmöglichen Beschreibungen für die gesuchten Suchbegriffe geben zu können.
Beschreibung für "Fremdes Eigentum / Hausratversicherung":
In der Hausratversicherung sind generell alle Ver-und Gebrauchsgüter, Einrichtungsgegenstände und Wertsachen versichert.Dies gilt auch für fremdes Eigentum. Wichtig ist dies im Zusammenhang mit Ratenzahlungskäufen, denn solange der Gegenstand nicht vollständig bezahlt ist, ist er Eigentum des Verkäufers.
Bei geliehenen Gegenständen gilt dieselbe Regel.
Anders hingegen ist es bei Besuchern, die z.B. ihren Mantel an der Gaderobe aufhängen und eine Feuer beschädigt diesen. Dann gilt eigen vor fremd, hier muss die Hausratversicherung des Geschädigten die Kosten übernehmen.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Geringfügigbeschäftigte Studenten, Hilfsmittelverkauf durch Ärzte, KFZ-Handel & - Handwerk / Beispiele,
Alle Texte in unseren Online-Lexikon sind wie die Inhalte zum Thema Fremdes Eigentum / Hausratversicherung von uns individuell zusammengestellt worden und unterliegen somit dem Urheberrecht! Jegliches Kopieren, oder nutzen unserer Texte ist hiermit untersagt und illegal. |