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Gastwirtshaftung

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Beschreibung für "Gastwirtshaftung":
Ein Gastwirt der nicht nur Fremde bewirtet, sonder auch beherbergt, muß für den Verlust oder die Beschädigung der den Gästen gehörenden Sachen, haften bzw. auch wenn ihn selbst keine Schuld triftt.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Kapitalversicherung, LandwirtschaftlicheKrankenkasse, Neuwertversicherung,


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