Gebäudebeschädigung
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Beschreibung für "Gebäudebeschädigung":
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten, zur Beseitigung von Schäden an Teilen des versicherten Gebäudes ( z.B. Türen, Fenster, Wände usw.).
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall begrenzt auf einen fesgelegten Geldbetrag auf Erstes Risiko.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
HauptberuflicheTätigkeit, IKK Nordrhein, Karposi-Sarkom,
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