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Generika

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Beschreibung für "Generika":
Sind Arzneimittel, deren Patente abgelaufen sind, und damit von anderen Herstellern billiger angeboten werden als das Original. Generika müssen vom Bundesgesundheitsamt zugelassen werden.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
HauswirtschaftlicheVersorgung, Insassenunfallversicherung, Kaufmännische Krankenkasse KKH,


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