Gesamtsozialversicherungsbeitrag
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Gesamtsozialversicherungsbeitrag
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Beschreibung für "Gesamtsozialversicherungsbeitrag":
Als Gesamtsozialversicherungsbeitrag werden die Beiträge die in die Kranken-Pflege,- und Rentenversicherung einbezahlt werden bezeichnet. Jeder Beschäftigte muß diesen Beitrag kraft des Gesetzes leisten. Bei der Berechnung wird das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
HodgkinscheKrankheit, KFZ-Handel & - Handwerk / Beispiele, Leistungsarten / Rechtsschutz,
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