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Geschäftsfähigkeit

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Beschreibung für "Geschäftsfähigkeit":
Bei der Geschäftsfähigkeit handelt es sich um rechtlich bindende Willenserklärungen die durch eine Person abgegeben werden können, z.B. Verträge abschließen usw.
Man unterscheidet hier in 3 verschiedenen Formen:
Kinder sind generell bis zum vollendeten 7. Lebensjahr geschäftsunfähig.
Kinder vom 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind bedingt geschäftsfähig.
Ab dem 18. Lebensjahr sind Jugendliche dann voll geschäftsfähig.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Honorarvereinbarung, KFZ-Handel & - Handwerk / Beispiele, Leistungsbezug,


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