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KFZ-Handel & - Handwerk / Beispiele

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Beschreibung für "KFZ-Handel & - Handwerk / Beispiele":
Jeder der einen eigenen KFZ-Handel oder einen eigenes KFZ-Handwerk betreibt, der muss seinen Betrieb mit einer Haftpflichtversicherung für KFZ abschließen, da er als Halter verpflichtet ist, Schäden die durch die Nutzung seiner Fahrzeuge durch Dritte abzudecken.
In der Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung für KFZ-Handels- und Handwerksbetriebe sind
- alle mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge
-alle zulassungspflichtigen, aber nicht zugelassenen Fahrzeuge des Betriebes (Ausstellungsfahrzeuge)
- fremde KFZ die sich im Auftrag des Kunden im Betriebe befinden.
-eigene KFZ des Betriebes, die noch auf den Verkäufer (Kunden) zugelassen sind bis max. 7 Tage
versichert.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Mitglieder dergesetzlichen Krankenversicherung, Pflegestufen, Rentenversicherung,


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