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Kostenbefreiung

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Beschreibung für "Kostenbefreiung":
In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht die Möglichkeit sich von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen.
Eine komplette Kostenbefreiung kann nur dann erfolgen, wenn die Belastung der Zuzahlung für den Patienten unzumutbar wären.
Eine teilweise Kostenbefreiung kann dann erfolgen, wenn die entstandenen Kosten für die Zuzahlung max. 4 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalten übersteigen.
Wer eine Kostenbefreiung erhält, sind Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausgenommen davon sind der Eigenanteil an Zahnersatz und Fahrtkosten.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Life Insurance, Kumul, Lippische LKK,


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