Mindestverzinsung, garantierte / Lebensversicherung
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Mindestverzinsung, garantierte / Lebensversicherung
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Beschreibung für "Mindestverzinsung, garantierte / Lebensversicherung":
Bei Abschluß einer kapitalbildenden Lebens-und Rentenversicherung wird vom Versicherungsunternehmen zum Vertragsablauf ein Mindestverzinsung vertraglich garantiert.
Seit dem 01.01.2004 darf kein Versicherer einen höheren Zins als 2,75 % garantieren.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Pflegebedürftigkeit und Krankheit, Regreß, Sozialstation,
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