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Mitgliedschaftin der studentischen Krankenversicherung

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Beschreibung für "Mitgliedschaftin der studentischen Krankenversicherung":
Versicherungspflicht besteht für alle Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der BRD eingeschrieben sind, dies gilt auch für Studenten die ihren Wohnsitz im Ausland haben, jedoch im Inland eingeschrieben sind.
Diese Versicherungspflicht bleibt bis mindestens zum 14. Fachsemester, jedoch längstens bis zu dem Semester das man bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres erreicht hat. Jedoch auch hier gibt es Ausnahmen. Jede Krankenkasse muss Studenten als Mitglieder aufnehmen.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Pflegeversicherung, Rentner, SDK Krankenversicherung,


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