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Personenschaden

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Beschreibung für "Personenschaden":
Als Personenschaden bezeichnet man ein Geschehen, dass die Todesfolge oder Verletzungsfolge einer oder mehrere Personen nach sich zieht.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Regelbeitrag, Schadenfreiheitsrabatt, TechnischeBetriebsunterbrechungsversicherung / Vertrag,


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