Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich

Ungeachtet dessen, dass die zwei deutschen Krankenversicherungssysteme in der Bundesrepublik ein Teil der sozialen Absicherung sind, haben sie grundsätzlich nicht viel gemeinsam. Die GKV handelt nach dem Solidaritätsprinzip. Was bedeutet, dass die gesamten Einnahmen in den gleichen Topf fliessen, aus dem auch die gesamten Ausgaben bestritten werden. Deshalb können die Aufwendungen, die im Krankheitsfall geleistet werden müssen, einen vorgegebenen Betrag nicht übersteigen. Sowie die Kosten höher liegen, werden auch die Beitragssätze entsprechend angehoben. Für die pflichtversicherten Mitglieder ist das natürlich nicht immer angenehm. Erwirtschaften Krankenkassen hingegen Überschüsse, müssen diese in Form von Beitragssenkungen an die Mitglieder weitergegeben werden. Die Höhe des Beitrags richtet sich in der Regel nach dem Bruttoeinkommen des Versicherten. Zusammenfassend kann man sagen, dass sich die gesetzliche Krankenversicherung bei Familien mit zwei oder mehr Kindern anbietet, da direkte Familienangehörige bei dem Versicherungsnehmer mitversichert sind.

Im Gegensatz dazu beruht die private Krankenversicherung nicht auf dem Solidaritätsprinzip. Stattdessen zahlt jeder Versicherte für die von ihm verursachten Leistungen. Hierbei ist der Beitrag, anders als bei der Krankenkasse, nicht vom Monatseinkommen abhängig sondern richtet sich nach Faktoren wie, Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht des Versicherten sowie den versicherten Leistungen. Im Verlauf der aktiven Beschäftigungszeit entrichtet ein Mitglied der PKV nicht nur seinen festgelegten Beitragszahlungen sondern ein Teil dieses Geldes wird als Rückstellungen gebucht. Diese Rückstellungen bildet man, damit die Höhe des Beitrages auch im Alter gesichert ist, wenn unter Umständen die Kosten für die gesundheitliche Versorgung ansteigen.


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