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Regelaltersrente

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Beschreibung für "Regelaltersrente":
die Regelaltersrente ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung so geregelt, dass der Rentenanspruch bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfüllt ist, und eine allgemeine Wartezeit von 5 Jahren .


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Schadenfreiheits- und Schadensklasse, TechnischeBetriebsunterbrechungsversicherung / Schaden, Union Krankenversicherung,


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