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Residenzpflicht

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Beschreibung für "Residenzpflicht":
Eine Residenzpflicht ist eine Verpflichtung des Vertragsarztes, seine Wohnumstände so einzurichten, das er die vertragsärztliche Versorgung an seinem Vertragsarztsitz ausführen kann.
Er muss im Notfall in der Lage sein, in relativ kurzer Zeit in seiner Praxis zu sein.
Residenzpflicht bedeutet auch, das er seine ärztliche Tätigkeit in seiner Praxis ausführen muss, abgesehen von Hausbesuchen.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Selbstbeteiligung, Überweisungsschein, Allgemeine Versicherungsbedingungen,


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