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Schweigepflichtentbindung

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Beschreibung für "Schweigepflichtentbindung":
Bei Abschluß eines Krankenversicherungsvertrags, ermächtigt der Versicherungsnehmer durch Unterschrift, den Versicherer sich bei Ärzten, Krankenhäusern, und anderen Versicherungsträgern Anfragen über den Gesundheitszustandes des Versicherungsnehmers einholen zu dürfen. Dies ist notwendig um über den Gesundheitszustand des VN näheres zu erfahren. Der VN entbindet so auch gleichzeitig den Arzt oder die angefragte Stelle von der Schweigepflicht.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Tuberkulose, Versicherung Arag, VVaG,


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