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Tod des Versicherungsnehmers

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Beschreibung für "Tod des Versicherungsnehmers":
Stirbt der Versicherungsnehmer, so endet auch das Versicherungsverhältnis zwischen dem VN und dem Versicherer.
Es sei denn, mitversicherte Personen möchten den Vertrag fortführen.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Vergleich Tierhalterhaftpflichtversicherung, Zuständige Krankenkasse, Adler Versicherung AG - Adresse,


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