Übergangsleistung / Unfallversicherung
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Übergangsleistung / Unfallversicherung
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Beschreibung für "Übergangsleistung / Unfallversicherung":
Es gibt die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung eine Übergangsleistung zu vereinbaren.Die Höhe hierfür kann individuell erbracht werden.Wenn nach 6 Monaten immer noch Beschwerden aufgrund des Unfalls vorhanden sind, und diese nachweislich ununterbrochen bestanden haben und körperliche Beeinträchtigung von mehr als 50 % vorhanden sist, so kann die Übergangsleistung geltend gemacht werden.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Zahnersatz - Bonusregelung, ABE, Barmenia Krankenversicherung,
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