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Überschuss in der Gruppenversicherung

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Beschreibung für "Überschuss in der Gruppenversicherung":
Sind die Einnahmen größer als die Ausgaben in einer Gruppenversicherung so handelt es sich um einen Überschuß. Der Gewinn (Überschuß) wird in der Regel an den Versicherungsnehmer oder Teilnehmer des Gruppenvertrages ausbezahlt.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Zahlungsschwierigkeiten / Lebensversicherung, Abbruchklausel, BAHN-BKK,


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