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Unverfallbarkeit

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Beschreibung für "Unverfallbarkeit":
Von einer Unverfallbarkeit spricht man in der Betrieblichen Altersversorgung, wenn der Anspruch des Arbeitnehmers aufgrund der einbezahlten Beiträge von mehr als 5 Jahren auf die Betriebsrente stattgefunden hat.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Vermögensschaden/ Haftpflicht, Wildschadenklausel, Abusus,


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