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Wahlrechte

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Beschreibung für "Wahlrechte":
Sie haben die Möglchkeit, insofern sie versicherungspflichtig beschäftigt sind, und Mitglied einer Ersatzkasse sind, diese zu wechseln zur Orts-Betriebs- oder Innungskrankenkasse.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Überversicherung, Zahlungvon Beiträgen, Zahnarztregister,


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