Weiterversicherungsrecht in der Gruppenversicherung
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Weiterversicherungsrecht in der Gruppenversicherung
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Beschreibung für "Weiterversicherungsrecht in der Gruppenversicherung":
Wer aus einem Gruppenvertrag in der Krankenversicherung ausscheidet, hat die Möglichkeit sich innerhalb der Gesellschaft durch einen Einzelvertrag weiterzuversichern.
Es werden hier die dem Gruppenversicherungsvertrag zugrunde gelegten Zeiten auf die Wartezeiten angerechnet.
Eine Gesundheitsprüfung entfällt in der Regel.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Abtretung / Kfz, Beitragszuschuss für Landwirte, Erheblich Pflegebedürftige,
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