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Widerspruch /Rechtsschutz

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Beschreibung für "Widerspruch /Rechtsschutz":
Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Versicherungsnehmer ein Widerufsrecht von 14 Tagen hat, wenn er die Verbraucherinformationen und den Versicherungsschein in Händen halt. Ab dann erst tritt das Widerufsrecht in Kraft.


weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Zivildienst, Absichern bei Krankheit, Beamte Krankenversicherung,


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