Zugewinngemeinschaft
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Zugewinngemeinschaft
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Beschreibung für "Zugewinngemeinschaft":
Bei einer Zugewinnergemeinschaft behält jeder Ehegatte sein Vermögen selbst und kann dies auch persönlich verwalten. Im Falle einer Scheidung hat jedoch der Ehepartner einen Ausgleichsanpruch.
weitere Begriffe in unserem Lexikon:
Abteilungspflegesatz, Beamtenanwärter der Deutschen Bundespost, Diagnoseschlüssel,
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